Was lange währt..
.. wird endlich gut.
Anfang des Jahres, als mein A-Wurf auf der Suche nach einem neuen Zuhause war, hatte ich eine sehr nette Anfrage aus Berlin. Allerdings war die Rechtslage bezüglich des Berliner HundeG § 16 Abs. 3 und 4 (Stand 2016) unklar: Hier heißt es, dass Berliner, die sich einen Welpen (bzw. Hunde jünger als ein Jahr) anschaffen möchte, von dem Züchter dessen Erteilung der Erlaubnis zur Hundezucht nach §11 TierSchG bescheinigen lassen müssen. Hatte ich nicht, weil ich sie gar nicht brauchte.
Auch das für mich zuständige Veterinäramt konnte mir keine direkte Antwort geben, empfahl mir aber, ich solle doch einfach den Antrag stellen. Gesagt, getan. Dafür erforderlich waren (neben dem Antrag selbst) ein kynologischer Lebenslauf, Sachkundenachweise, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft vom Gewerbezentralregister, meine FCI-Zwingerschutzkarte sowie Beschreibung und Grundriss der Räumlichkeiten hier daheim.
Anfang Februar eingereicht, erhielt ich Mitte Februar die Bestätigung, dass mein Antrag vollständig vorläge und sie unaufgefordert auf mich zukommen würden.
Die Zeit strich ins Land und die Welpen zogen aus – nicht nach Berlin, auch wenn es toll gepasst hätte. Nichts passierte. Es geriet bei mir auch ein wenig in Vergessenheit, da nichts mehr drängte und (falls jemand nachfragen sollte) ich die Bestätigung hatte, dass der Antrag gestellt war. Nach einem halben Jahr fiel es mir wieder ein und ich überlegte, ob es jetzt an der Zeit sei, noch einmal nach zu haken.
Tatsächlich habe ich mich Anfang Oktober überwunden und nachgefragt. „Ja, den Antrag hab ich längst weitergereicht zur Bewilligung. Ab dem 17.10. können Sie den zuständigen Amtstierarzt wieder erreichen und dort direkt fragen.“ so lautete die Antwort. Das habe ich direkt getan und ja, mein Antrag war dank Umstellung des Systems wohl zwischen dem alten und dem neuen System etwas „verschütt“ gegangen.
Heute war dann der große Tag und der Amtstierarzt kam zur „Betriebsüberprüfung„. Alle Räumlichkeiten wurden begutachtet: Vom Welpenraum/Studio über Garten (Welpenauslauf) bis hin zu den Wohnräumen, die ich mit den Vierbeinern teile.
- Hat die Wurfkiste Abstandshalter?
- Ist die Wurfkiste groß genug?
- Sind die Auslaufbereiche groß genug und welpensicher?
- Gibt es erhöhte Liegemöglichkeiten?
- Wo schlafen die Hunde?
- Wo halten sie sich auf, wenn ich mal weg bin?
- Sind sie draußen unter Aufsicht oder länger alleine?
- Welcher Tierarzt ist zuständig?
- Gibt es Kontrollen, wenn ja, wie häufig?
- Gibt es zuchtrelevante Untersuchungen?
- Wie werden Entwurmungen und Impfungen durchgeführt?
… und noch einiges mehr. Die Liste der Fragen war sehr lang, aber ich konnte alles zur Zufriedenheit beantworten. Die Mädels haben sich von ihrer besten Seite gezeigt und wurden sehr vom Amtstierarzt gelobt. Vor allem ihre (in meinen Augen etwas überschwängliche) Freundlichkeit. Bei ihnen wurde jeweils der Mikrochip ausgelesen und notiert. Und dann ging es an Zwingerbuch und Dokumente.
Hier wurde überprüft, ob meine Buchführung vollständig ist, alle Hundedaten vorliegen. Die Daten vom vorhandenen Hundebestand, genauso wie die Daten der Welpen, wann und wohin sie ausgezogen sind, Wurfprotokolle, Läufigkeiten & Würfe der jeweiligen Hündinnen (gut, das war einfach, da es hier bisher erst einen Wurf gab) – kurz gesagt, einfach alles.
Und das Ergebnis? Alles ist bestens und es gibt nichts zu beanstanden.