Was lange währt..
Anfang des Jahres, als mein A-Wurf auf der Suche nach einem neuen Zuhause war, hatte ich eine sehr nette Anfrage aus Berlin. Allerdings war die Rechtslage bezüglich des Berliner HundeG § 16 Abs. 3 und 4 (Stand 2016) unklar: Hier heißt es, dass Berliner, die sich einen Welpen (bzw. Hunde jünger als ein Jahr) anschaffen möchte, von dem Züchter dessen Erteilung der Erlaubnis zur Hundezucht nach §11 TierSchG bescheinigen lassen müssen. Hatte ich nicht, weil ich sie gar nicht brauchte.
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