Dortmund 2026 – Wenn Vorschriften an der Realität vorbeigehen
Für die Ausstellungen „Bundessieger“ und „Agria Trophy“ im Rahmen der Hund & Pferd 2026 am 6. und 7. November 2026 in Dortmund gelten besondere Vorgaben zur Umsetzung des Ausstellungsverbots nach § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung. Grundlage ist eine tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung der Stadt Dortmund. Die darin aufgeführten Merkmale beruhen laut VDH auf den „Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbots von § 10 TierSchHuV“ einer Projektgruppe der Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV).

Der VDH ist Veranstalter der Ausstellung und zugleich Dachverband des deutschen Hundewesens. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die behördlichen Vorgaben nicht seiner eigenen Rechtsauffassung entsprechen. Nach Angaben des VDH befinden sich die zugrunde liegenden Rechtsfragen weiterhin in verwaltungsgerichtlicher Klärung. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich, damit die Veranstaltung durchgeführt werden kann, und soll weder als Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Auflagen noch als Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht verstanden werden.
Für die einzelnen Aussteller entsteht damit allerdings eine schwierige Situation. Wer mit seinem Hund teilnehmen möchte, muss die geforderten Untersuchungen und Nachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise erfolgt keine Zulassung zur Ausstellung. Der VDH setzt die Vorgaben also ausdrücklich unter Vorbehalt um, während der einzelne Aussteller im normalen Meldeverfahren keine vergleichbare ausdrückliche Vorbehaltserklärung abgibt. Ob die Erfüllung der Anforderungen rechtlich tatsächlich als Anerkennung ihrer Rechtmäßigkeit gewertet werden könnte, ist damit nicht gesagt. Praktisch besteht jedoch die Gefahr, dass die Teilnahme unter diesen Bedingungen später als Argument dafür herangezogen werden könnte, dass solche Anforderungen von den Ausstellern akzeptiert und als übliche Voraussetzung behandelt wurden.
Für den Dalmatiner betreffen die Dortmunder Vorgaben zwei Punkte besonders: die Hyperurikosurie und die angeborene Taubheit.
Hyperurikosurie beim Dalmatiner
Die Bezeichnung Hyperurikosurie beschreibt per definitionem einen Laborbefund bzw. einen genetischen Status, aber keine klinische Diagnose.
Das Wort setzt sich medizinisch zusammen aus Hyper- (übermäßig), Uriko- (Harnsäure) und -urie (im Urin). Es beschreibt also schlicht den Zustand, dass vermehrt Harnsäure über den Harn ausgeschieden wird.
Die medizinische Unterscheidung:
- Hyperurikosurie (HUU): Der reine Befund der erhöhten Harnsäureausscheidung. Jeder HUA-Dalmatiner (hu/hu) hat diesen Befund ab dem Tag seiner Geburt im Blut und Urin. Er ist damit genetisch Merkmalsträger, aber nicht automatisch krank.
- Urolithiase (Urat-Urolithiase): Das ist die eigentliche klinische Erkrankung. Sie liegt erst dann vor, wenn die Harnsäure im Urin auskristallisiert, sich zu Gries oder handfesten Uratsteinen formiert und dadurch Symptome (wie Schmerzen, Blut im Urin oder Harnwegsverschlüsse) verursacht.
Ein HUA-Dalmatiner, der zeitlebens durch angepasste Fütterung und gute Flüssigkeitszufuhr symptom- und steinfrei bleibt, ist klinisch gesund, obwohl er die genetische Stoffwechselbesonderheit der Hyperurikosurie in sich trägt.
Bei der Hyperurikosurie wird verlangt, dass kein Hinweis auf ihr Vorliegen besteht. Als Nachweis kann eine tierärztlich bescheinigte Blut- und Harnuntersuchung mit normalen Harnsäurewerten vorgelegt werden. Alternativ ist ein Gentest möglich. Hunde, die zwei Kopien der betreffenden mutierten Variante des SLC2A9-Gens tragen, also genetisch HUA sind, erfüllen diese Voraussetzung nach dem veröffentlichten Wortlaut nicht.
Genau hier liegt beim Dalmatiner ein grundlegendes Problem. Der klassische HUA-Dalmatiner besitzt diese genetisch bedingte Besonderheit des Purinstoffwechsels von Geburt an. Er scheidet wesentlich mehr Harnsäure über den Urin aus und weist auch höhere Harnsäurewerte im Blut auf.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Hund krank ist. Die Hyperurikosurie beschreibt zunächst lediglich die erhöhte Ausscheidung von Harnsäure. Aus ihr können sich unter bestimmten Umständen Kristalle, Harngries oder Uratsteine entwickeln. Erst wenn daraus tatsächlich gesundheitliche Probleme entstehen, beispielsweise Schmerzen, Blut im Urin oder ein Verschluss der Harnwege, liegt eine klinische Erkrankung vor.
Für die Dortmunder Vorgaben reicht jedoch bereits das Vorliegen der Hyperurikosurie selbst aus. Ein genetisch HUA-Dalmatiner kann also gesund, symptomfrei und frei von Harnsteinen sein und trotzdem die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen.
Hinzu kommt, dass die Vorgaben zur Blut- und Harnuntersuchung sehr ungenau formuliert sind. Es wird nicht näher festgelegt, welche Untersuchungsmethode verwendet werden soll, unter welchen Bedingungen die Proben genommen werden müssen oder woran sich ein „normaler“ Wert genau orientieren soll. Gerade beim Dalmatiner ist das problematisch, weil seine Harnsäurewerte rassetypisch von denen anderer Hunde abweichen.
Außerdem sind Blut- und Harnwerte keine völlig unveränderlichen Größen. Sie können unter anderem durch Fütterung, Flüssigkeitsaufnahme und Medikamente beeinflusst werden. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie aussagekräftig ein einzelner Messwert als Teilnahmevoraussetzung überhaupt ist, wenn die Bedingungen seiner Entstehung nicht einheitlich geregelt sind.
Dabei geht es nicht darum, nun immer weitere Grenzwerte, Untersuchungsabläufe oder Detailvorschriften festzulegen:
Je komplizierter ein solches Regelwerk wird, desto mehr neue Unsicherheiten und Widersprüche können entstehen. Das eigentliche Problem liegt tiefer: Die Auflage selbst ist fachlich unklar formuliert und vermischt einen genetischen Status mit einem aktuell gemessenen und beeinflussbaren Laborwert, obwohl beides nicht dasselbe ist.
Taubheit und Audiometrie beim Dalmatiner
Die zweite Auflage betrifft die Taubheit. Für Dalmatiner mit einem hohen Weißanteil im Bereich eines oder beider Ohren wird eine tierärztliche Bescheinigung zum Ausschluss einer ein- oder beidseitigen Taubheit verlangt. Gleichzeitig heißt es ausdrücklich, dass Hunde mit überwiegend pigmentierten beziehungsweise nicht-weißen Ohren keine solche Bescheinigung vorlegen müssen.
Auch diese Regelung ist fachlich problematisch. Die Pigmentierung eines Ohres ist kein Hörtest. Zwar bestehen beim Dalmatiner Zusammenhänge zwischen Pigmentierung und dem Risiko einer angeborenen sensorineuralen Taubheit, aus der äußeren Farbe des Ohres lässt sich die tatsächliche Hörfähigkeit eines einzelnen Hundes jedoch nicht zuverlässig ableiten. Ein überwiegend pigmentiertes Ohr beweist nicht, dass der Hund normal hört, ebenso wenig beweist ein überwiegend weißes Ohr, dass er taub ist.
Gerade beim Dalmatiner existiert deshalb seit Langem eine objektive Untersuchungsmethode: die audiometrische Untersuchung, meist als AEP- oder BAER-Untersuchung bezeichnet. Dabei wird nicht anhand des Aussehens des Hundes vermutet, ob er hört, sondern die Hörfähigkeit jedes Ohres wird technisch gemessen.
Die audiometrische Untersuchung ist in der VDH-Dalmatinerzucht seit Langem fest verankert. Entsprechende Regelungen finden sich in den Zuchtordnungen der vier VDH-angehörigen Dalmatinervereine:
- Club für Dalmatiner-Freunde e.V. (CDF)
- Deutscher Dalmatiner-Club von 1920 e.V. (DDC)
- Dalmatiner • Zucht • Gemeinschaft Deutschland e.V. (DZGD)
- Dalmatiner Verein Deutschland e.V. (DVD)
Damit steht für die Beurteilung des Hörvermögens bereits ein objektives und rassespezifisch etabliertes Verfahren zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wirkt die Dortmunder Regelung besonders unverständlich. Statt konsequent auf einen vorhandenen audiometrischen Befund abzustellen, wird die Pflicht zu einem Hörnachweis zusätzlich davon abhängig gemacht, wie stark die Ohren äußerlich pigmentiert sind.
Dadurch entsteht eine fachlich problematische Aussage: Ein überwiegend weißes Ohr wird als Anlass für einen Hörnachweis gewertet, während bei einem überwiegend pigmentierten Ohr auf diesen Nachweis verzichtet wird. Das kann leicht den Eindruck vermitteln, ein pigmentiertes Ohr schließe eine Taubheit aus. Das ist jedoch nicht der Fall.
Dortmunder Auflagen 2026 – Warum diese Auflagen grundsätzlich überprüft werden sollten

Bei beiden Dalmatiner-Auflagen zeigt sich damit ein ähnliches Problem. Bei der Hyperurikosurie wird bereits eine genetisch bedingte Stoffwechselbesonderheit zum Ausschlusskriterium, obwohl sie nicht automatisch mit einer Erkrankung gleichzusetzen ist. Gleichzeitig wird ein genetischer Test mit einem aktuellen, beeinflussbaren Laborwert gleichgestellt. Bei der Taubheit wiederum wird ein äußerlich sichtbares Pigmentmerkmal dafür herangezogen, ob überhaupt ein objektiver Hörnachweis verlangt wird.
Gerade beim Dalmatiner stehen für beide Bereiche seit Langem deutlich genauere Möglichkeiten zur Verfügung: genetische und laborchemische Untersuchungen für den Harnsäurestoffwechsel sowie die Audiometrie für die tatsächliche Hörfähigkeit. Die Dortmunder Vorgaben vereinfachen diese Zusammenhänge stark und leiten daraus weitreichende Teilnahmeentscheidungen ab.
Damit stellt sich eine grundsätzlichere Frage: Auf welcher fachlichen Grundlage wurden diese rassespezifischen Auflagen formuliert und in welchem Umfang wurde dabei die vorhandene Erfahrung aus der organisierten Dalmatinerzucht einbezogen? Die vier VDH-Dalmatinervereine beschäftigen sich seit vielen Jahren mit genau diesen Themen, erheben Gesundheitsdaten, führen Zuchtprogramme durch und haben entsprechende Untersuchungsverfahren in ihren Zuchtordnungen verankert. Es wäre deshalb naheliegend, diese Fachkenntnis ebenso einzubeziehen wie die Expertise von Tierärzten, Genetikern und anderen wissenschaftlichen Fachleuten.
Ziel sollte dabei nicht sein, die bestehenden Auflagen durch immer neue Grenzwerte und Detailregelungen weiter auszubauen. Vielmehr sollten fachlich unklare oder widersprüchliche Vorgaben grundsätzlich überprüft und gegebenenfalls zurückgenommen werden.
Ebenso sollte die Bewertung des Dalmatiners im Zusammenhang mit der Qualzuchtproblematik neu und differenziert erfolgen. Nicht jede genetische oder rassetypische Besonderheit ist automatisch mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden. Eine solche Beurteilung sollte deshalb nicht allein anhand einzelner Merkmale oder vereinfachter Annahmen erfolgen, sondern gemeinsam durch veterinärmedizinische Fachleute und erfahrene Rassekenner auf Grundlage belastbarer Daten.
Erst dann lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Merkmale tatsächlich tierschutzrelevant sind und welche lediglich Besonderheiten einer Rasse darstellen. Genau diese Unterscheidung ist notwendig, wenn aus gesundheitlichen Merkmalen Teilnahmebeschränkungen für Ausstellungen abgeleitet werden sollen.
Sollte man seinen Dalmatiner 2026 in Dortmund melden?

Und damit wären wir bei der Frage, die sich am Ende vermutlich jeder Aussteller selbst stellen muss: Melde ich meinen Dalmatiner unter diesen Bedingungen überhaupt in Dortmund? Eine einfache Antwort darauf gibt es nicht, denn ganz ohne Nebenwirkungen ist weder die Teilnahme noch der Verzicht.
Wer meldet, legt die geforderten Untersuchungen vor und erfüllt damit ganz praktisch die Bedingungen, die für diese Ausstellung aufgestellt wurden. Das heißt nicht automatisch, dass man diese Auflagen fachlich sinnvoll oder rechtlich richtig findet. Trotzdem entsteht nach außen natürlich ein Bild: Die Ausstellung findet statt, die Hunde werden gemeldet, die Nachweise werden erbracht – funktioniert also irgendwie. Genau da liegt das Problem. Der VDH erklärt ausdrücklich, dass er die Auflagen nicht als richtig anerkennt, sondern sie nur umsetzt, damit die Veranstaltung stattfinden kann und die Rechtsfragen weiter geklärt werden können. Der einzelne Aussteller hat diesen Vorbehalt im normalen Meldeverfahren aber nicht automatisch mit dabei. Er reicht seine Unterlagen ein, erfüllt die Anforderungen und nimmt teil. Ob man daraus später tatsächlich eine rechtliche Anerkennung ableiten kann, ist eine andere Frage. Ganz ausgeschlossen ist zumindest nicht, dass hohe Teilnahmezahlen irgendwann als Argument dafür herhalten müssen, dass die Vorgaben ja offenbar akzeptiert und problemlos umgesetzt wurden.
Nicht zu melden ist allerdings auch nicht automatisch die perfekte Lösung. Eine Hundeausstellung lebt nun einmal vom Vergleich. Wenn ein Teil der Hunde aufgrund der Auflagen gar nicht teilnehmen darf, ein weiterer Teil der Aussteller aus Protest oder aus Prinzip nicht meldet und andere wiederum genau deshalb erst recht melden, weil sie sich bei kleineren Meldezahlen bessere Chancen auf Sieg und Titel ausrechnen, wird das Teilnehmerfeld zwangsläufig schief. Ein Bundessiegertitel heißt weiterhin Bundessiegertitel, ein CACIB bleibt ein CACIB und auf dem Papier sieht erst einmal alles aus wie immer. Nur stellt sich dann die Frage, was ein solcher Titel noch aussagt, wenn ein Teil der möglichen Konkurrenz von vornherein ausgeschlossen ist, ein weiterer Teil freiwillig zu Hause bleibt und sich die verbleibenden Hunde in einem deutlich kleineren Feld gegenüberstehen.
Natürlich ist ein Sieg trotzdem ein Sieg. Niemandem soll abgesprochen werden, dass er seinen Hund korrekt meldet, alle geforderten Unterlagen vorlegt und dann eben gewinnt. Das ist weder verboten noch verwerflich. Aber die Vergleichbarkeit mit früheren Jahren oder mit Ausstellungen ohne solche Zugangsbeschränkungen ist eben nicht mehr dieselbe. Und natürlich wird es auch Aussteller geben, die gerade deshalb melden: weniger Hunde, weniger Konkurrenz, bessere Titelchancen. Auch das ist menschlich und im Ausstellungswesen nun wirklich keine völlig überraschende Überlegung. Man sollte sich dann nur vielleicht nicht vormachen, dass ein Titel in einem deutlich ausgedünnten Teilnehmerfeld exakt dieselbe Aussagekraft hat wie ein Titel gegen eine breite, uneingeschränkte Konkurrenz.
Genauso wenig wäre es fair, jedem Teilnehmer zu unterstellen, er unterstütze mit seiner Meldung automatisch diese Auflagen. Viele planen solche Ausstellungen lange im Voraus, haben Hotels gebucht, reisen von weit her an oder verfolgen bestimmte Ausstellungsziele. Andere möchten ihren Hund einfach zeigen und den Dalmatiner im Ring sichtbar halten. Die Verantwortung für fragwürdige behördliche Regelungen gehört deshalb sicher nicht auf einzelne Aussteller abgeschoben.
Trotzdem bleibt: Viele einzelne Entscheidungen ergeben am Ende ein Gesamtbild – und genau dieses Gesamtbild kann in verschiedene Richtungen interpretiert werden. Wenn nahezu alle melden, die geforderten Nachweise erbringen und die Ausstellung scheinbar ganz normal stattfindet, kann daraus der Eindruck entstehen, die Vorgaben seien problemlos umsetzbar und würden von den Ausstellern faktisch akzeptiert.
Umgekehrt kann aber auch ein deutliches Fernbleiben der Dalmatiner eine Wirkung entfalten, die vermutlich niemand beabsichtigt. Wenn die Rasse in Dortmund nur noch mit sehr kleinen Meldezahlen vertreten ist, könnte dies von außen ebenso als Bestätigung dafür verstanden werden, dass Dalmatiner die gestellten Anforderungen nicht erfüllen können oder tatsächlich ein gesundheitliches Problem besteht. Sachlich wäre auch diese Schlussfolgerung viel zu kurz gegriffen – kommunikativ lässt sie sich jedoch nicht völlig ausschließen.
Genau deshalb gibt es inzwischen innerhalb der Dalmatinervereine offenbar auch die Überlegung, Dortmund bewusst nicht zu meiden, sondern den Dalmatiner dort sichtbar als das zu präsentieren, was die große Mehrheit dieser Hunde ist: ein gesunder, lebensfroher und leistungsfähiger Hund. Verbunden mit gemeinsamer Aufklärung, fachlichen Informationen und einer klaren Positionierung gegenüber den problematischen Auflagen kann eine starke Präsenz möglicherweise sogar das deutlichere Signal sein.
Damit wird die Entscheidung allerdings nicht einfacher. Denn weder eine Meldung noch ein Fernbleiben sprechen für sich selbst. Wer teilnimmt, erklärt damit nicht automatisch seine Zustimmung zu den Auflagen. Wer nicht teilnimmt, bestätigt damit ebenso wenig deren fachliche Berechtigung. Problematisch wird es vor allem dann, wenn andere diese Entscheidungen anschließend nach Belieben interpretieren können.
Vielleicht sollte die entscheidende Frage deshalb nicht nur lauten: „Will ich unter diesen Bedingungen starten – und was bedeutet mir ein dort erzieltes Ergebnis noch?“ Sondern auch: „Welche Botschaft soll meine Teilnahme – oder meine Nichtteilnahme – eigentlich vermitteln?“
Wenn Dortmund 2026 tatsächlich zu einem Ort wird, an dem die Dalmatinervereine gemeinsam informieren, aufklären und fachlich Stellung beziehen, könnte genau darin die Chance liegen: präsent zu sein, ohne die Auflagen damit stillschweigend für richtig zu erklären.
Quellen:
- VDH – Stellungnahme zu Dortmund 2026: Die Dortmunder Ordnungsverfügung beruht auf den Leitlinien der Projektgruppe der AG Tierschutz der LAV.
- Hund & Pferd Dortmund – „Tierschutz-Hundeverordnung“ mit den allgemeinen Voraussetzungen und § 10 TierSchHuV. Tierschutz-Hundeverordnung – Hund & Pferd
- Hund & Pferd Dortmund – „Verdeckte Merkmale“ mit den speziellen Anforderungen für den Dalmatiner, einschließlich Blut-/Harnuntersuchung und Gentest. Verdeckte Merkmale – Hund & Pferd
- Formular zur tierärztlichen Blut- und Harnuntersuchung auf Hyperurikosurie für die Hundeausstellung 2026. Bescheinigung Hyperurikosurie 2026 – PDF
- LABOGEN/LABOKLIN – Beschreibung der Hyperurikosurie (HUU/SLC), des SLC2A9-Gens und der Stoffwechselveränderung. Hyperurikosurie HUU/SLC – LABOGEN

